AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 2022)

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden. Sie gelten nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder ein App.

2. Vertragspartner

Vertragspartner sind die FPZ Consulting GmbH mit Sitz in der Marienstr. 3, 50321 Brühl und das angemeldete Mitglied.

3. Leistungsbeschreibungen

Das Startpaket umfasst eine Körperstatusfeststellung, sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse

des Kunden zugeschnitten Trainingsplans und die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte. Trainingsanpassung nach 4 und nach 8 Wochen, Anamnese, Re- Check nach 4 und 8 Wochen.

4. Zusatzleistungen

Die Inanspruchnahme der optionalen Zusatzleistungen besteht ausschließlich für die angemeldete Laufzeit. Nicht genutzte Zusatzleistungen verfallen am Ende der Laufzeit.

5. Transponder

Der Transponder wird zum angegebenen Preis käuflich vom Kunden erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben.

6. Gebühren

Die monatliche Gebühr der Mitgliedschaft ist am 1. Tag des Monats im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag fällig und wird am 1. Tag des Monats per Lastschrift eingezogen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Bei Änderungen der gesetzl. Mehrwertsteuer passt sich die Gebühr dieser Änderung an. Urlaub und vorübergehende Krankheit begründen keinen Anspruch auf Freistellung von der Gebühr.

7. Ruhezeiten

Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

8. Kündigung

Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist der Zeitpunkt des Zugangs. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform.

9. Haus - und Trainingsraumordnung

Die Haus- und Trainingsraumordnung ist Grundlage für die Nutzung der Räumlichkeiten und Leistungen und wird mit der Anmeldung ausgehändigt. Das Mitglied verpflichtet sich die Haus- und Trainingsraumordnung zu beachten und die Anweisungen der Mitarbeiter zu befolgen.

10. Mitgliederverwaltung / Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung

Die Mitgliederverwaltung des Studios ist telefonisch Montags und Mittwochs jeweils in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr erreichbar. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.

Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein

Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

11. Videoüberwachung

Aus Sicherheitsgründen wird während der gesamten Trainingszeit der Eingangsbereich durch eine Videoaufzeichnung überwacht. Die Aufnahmen werden innerhalb von 48 Stunden gelöscht. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen nur dann gespeichert, wenn dies zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist.

12. Haftung

Bei Unfällen haftet der Betreiber nur im Falle fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seiner Mitarbeiter, sofern dieses Verhalten zu einem Schaden führt. Im Übrigen trainiert das Mitglied auf eigene Gefahr.

13. Besonderes

Wird aus Gründen höherer Gewalt der Betrieb unmöglich, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Eine Verlegung der Geschäftsräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.

14. Änderungen

Änderungen z. B. der Öffnungszeiten bleiben vorbehalten. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags der Schriftform.